Fuerteventura: neues Gesetz gegen Hausbesetzer

Fuerteventura neues Gesetz gegen Hausbesetzer
Fuerteventura neues Gesetz gegen Hausbesetzer

Seit Jahrzehnten stehen Immobilienbesitzer in Spanien, den Balearen sowie den Kanarischen Inseln darunter natürlich auch Fuerteventura, dem Problem der illegalen Hausbesetzer gegenüber. Lange schütze eine Gesetzeslücke die Hausbesetzer und ließ viele verzweifelte Immobilienbesitzer vor verschlossenen Türen ihrer eigenen Immobilie stehen.

In der spanischen Verfassung ist festgeschrieben, dass jeder Bürger, dass Recht auf eine Wohnung hat. Auf dieser Grundlage waren Hausbesetzer geschützt, sobald sich diese länger als 72 Stunden in einer Wohnung aufhielten. Nach dieser Zeit, konnte die Immobilie nur mit einem langwierigen gerichtlichen Beschluss geräumt werden.

Kriminelle nutzen Gesetzeslücke aus

Diese Gesetzeslücke wurde gerade in den letzten Jahren immer mehr zu kriminellen Zwecken ausgenutzt, so wurden zum Beispiel gezielt lehrstehende Immobilien gesucht und mit dem Ziel besetzt, von dem Immobilienbesitzer Geld zu fordern, um die Immobilie wieder zu verlassen. Eine andere Art war, eine Wohnung zu besetzen und diese dann weiter zu vermieten. Diese Gesetzeslücke wurde nun geschlossen und hilft auch vielen Wohnungs- und Zweitwohnungsbesitzern.

Die Generalstaatsanwältin Dolores Delgado legte einen Gesetzesentwurf vor, welche diese Lücke minimiert und die Rechte der Immobilienbesitzer stärkt. Der spanische Minister für Sicherheit, Rafael Pérez Ruis unterzeichnete kürzlich das entsprechende Gesetz, welches mit sofortiger Wirkung in Kraft trat.

Straftat statt Ordnungswidrigkeit

Eine Hausbesetzung wird nach dem neuen Gesetz als Einbruch, also als Straftat gewertet anstatt wie vorher als Ordnungswidrigkeit. Bei einer vorliegenden Straftat hat die Polizei die Befugnis sofort einzuschreiten und die Immobilie zu räumen. Hierbei spielt es weder eine Rolle wie lange die Immobilie bereits besetzt ist, noch ob es sich um eine Ferien- oder Zweitwohnung oder einen Erstwohnsitz handelt.

Eigentumsverhältnis ist Maßgeblich

Wird eine Hausbesetzung bei der Polizei angezeigt, sind die Beamten verpflichtet, einen Eigentumsnachweis einzusehen. Kann dieser nicht erbracht werden oder besteht der Verdacht auf eine Fälschung, ist die Polizei befugt, die Immobile umgehen zu räumen.

Handelt es sich bei dem besetzen Objekt um eine leerstehende Immobile mit unklaren Eigentumsverhältnissen oder zum Beispiel um eine von der Bank beschlagnahmte Immobilie, muss weiterhin der Rechtsweg genommen werden und die Räumung ist nur mit gerichtlichem Beschluss möglich.

Hausbesetzer haften für Schäden

Zudem können nun Schäden, welche durch Hausbesetzer verursacht wurden, gegen diese geltend gemacht werden. Dazu muss allerdings zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass die Schäden auch durch die Hausbesetzer herbeigeführt wurden.

1 Kommentar

  1. Ich stelle mir mal ganz konkret folgende Situation vor:
    Ich komme vom Strand.
    Mein Schlüssel passt nicht.
    Meine Wohnung ist besetzt!!!
    Ich hab kein Handy mit, denn am Meer möchte ich es nicht verlieren.
    Ich hab keinen PA mit, denn den darf ich um Himmels Willen nicht verlieren.
    Ich hab keine Escritura mit, denn die liegt sicher!
    Soweit, so schrecklich…
    Also gehe ich zur Polizei im Strandkleid mit Strandtüte.
    Soweit, so unschön.
    Ich spreche nur 3 Worte spanisch.
    Soweit, so peinlich.
    Nach dem neuen Gesetz sind die Besetzer beweispflichtig.
    Soweit, so gut!
    Sofern sie denn angetroffen werden und nicht gerade auf einer Coronaparty feiern…
    Soweit, so schwierig.
    Ich fürchte… die nächste Nacht werde ich am Strand schlafen müssen…
    …und an Kafkas Mann vor dem Gesetz denken…
    Oder???

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