Guardia Civil verhaftet betrunkenen Autofahrer auf Fuerteventura

Guardia Civil verhaftet betrunkenen Autofahrer auf Fuerteventura
Guardia Civil verhaftet betrunkenen Autofahrer auf Fuerteventura

Beamte der Guardia Civil Tráfico (Verkehrseinheit der Guardia Civil) verhaften betrunkenen Autofahrer in Gran Tarajal auf Fuerteventura.

Wie jetzt bekannt wurde, hat die Verkehrseinheit der Guardia Civil am vergangenen Sonntag, den 22. November auf der FV-2 in Gran Tarajal eine Verkehrskontrolle durchgeführt und dabei einen 64-jährigen Mann als mutmaßlichen Täter eines Verbrechens gegen die Verkehrssicherheit festgenommen.

Mann fährt um 11 Uhr betrunken durch Gran Tarajal

Im Zuge einer Routinekontrolle auf der FV-2 in Gran Tarajal, Höhe KM 82,5 konnten die Beamten der Guardia Civil gegen 11 Uhr einen Fahrzeug beobachten, welches gefährlich in Schlangenlinien fuhr. Die Beamten stoppten den Wagen und nahmen den Fahrer des Fiat 500 als mutmaßlichen Täter eines Verbrechens gegen die Verkehrssicherheit, dem führen eine Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss, vorläufig fest.

Nach der Überprüfung der Personalien des 64-jährigen Fahrers führten die Beamten einen Alkoholtest durch, welcher ein Ergebnis von 0,76 mg/l (Milligramm pro Liter Atemluft) ergab. Dieses Ergebnis wurde in einen zweiten Test bestätigt.

Mit diesem Ergebnis ist der Höchstwert von Alkohol in der Atemluft weit überschritten. Ab einem Wert von 0,6mg/l liegt eine Straftat vor, daher wurde ein Strafverfahren gegen den betrunkenen Autofahrer eingeleitet.

Verkehrskontrolle der Guardia Civil – Archivbild

Alkohol am Steuer – welche Promillegrenze gilt auf Fuerteventura?

Nach spanischen Gesetz entscheidet die Alkoholkonzentration ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Hierzu gibt es zwei Grundlagen, die Atemalkoholkonzentration, gemessen in mg/l und die Blutalkoholkonzentration (Promille), gemessen in g/l.

Grenzen der Ordnungswidrigkeit:

0,25 mg/l oder 0,5 g/l ist der allgemeine Grenzweit für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A und B.

0,15 mg/l oder 0,3 g/l ist der Grenzweit für die Führerscheinklassen C1, C, D1 und D sowie Berufsfahrer mit Fahrzeugen für Passagierbeförderung mit mehr als 9 Plätzen, Nutzfahrzeuge über 3,5 T, Schulbusse und ähnliches.

0,15 mg/l oder 0,3 g/l ist der Grenzweit für die ersten zwei Jahre nach Erhalt des Führerscheins.

Das Strafmaß für eine Ordnungswidrigkeit bei Trunkenheit am Steuer ist ein Bußgeld von 500 €, im Wiederholungsfall binnen eines Jahres von 1.000€ sowie der Verlust von bis zu sechs Punkten auf dem Führerscheinkonto.

Grenzen einer Straftat:

0,6 mg/l oder 1,2 g/l ist der allgemeine Grenzwert eines Straftatbestandes.

Das Strafmaß sieht in diesem Fall entweder eine Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten, sechs bis zwölf Monate Bußgeldzahlung oder 31 bis 90 Tage gemeinnütziger Arbeit vor. In jedem Fall einen Entzug der Fahrerlaubnis von einem bis vier Jahren, der Verlust von Punkten auf dem Führerscheinkonto, sowie eine Eintragung ins Vorstrafenregister.

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