Gericht kippt Ausgangssperre und Reisebeschränkung auf den Kanaren

Gericht kippt Ausgangssperre und Reisebeschränkung auf den Kanaren
Gericht kippt Ausgangssperre und Reisebeschränkung auf den Kanaren

Die zweite Kammer des obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln (TSJC) hat die Ausgangssperre und Reisebeschränkungen auf den Kanarischen Inseln und somit auch für Fuerteventura am 9. Mai 2021 gekippt.

Das Gericht hält die Ausgangssperre und die Reisebeschränkung für Insel, welche sich in der Corona Alarmstufe 3 und 4 befinden ohne den Alarmzustand für nicht haltbar, da diese nach Angaben des Gerichtshof nicht gut genug begründet sei. Die Limitierung der maximalen Personenzahl für private oder öffentliche Treffen hingegen wurde als verhältnismäßig eingestuft.

Kanarische Regierung hält an Maßnahmen fest und legt Berufung ein

Die kanarische Regierung hatte bereits im Voraus angekündigt, auch nach dem Ende des Alarmzustands an den aktuellen Maßnahmen festzuhalten um den Fortschritt der Eindämmung der Corona Pandemie auf den Kanarischen Inseln nicht zu gefährden.

Nach der Veröffentlichung des Urteils, welches noch nicht rechtskräftig ist, hat die kanarische Regierung angekündigt in Berufung zu gehen und die Maßnahmen weiter durchsetzen zu wollen. Nach Angaben der kanarischen Regierung bleibt die nächtliche Ausgangssperre und die Reisebeschränkung so lange gültig und bestehen, bis ein gegenteiliges Urteil dazu rechtskräftig ist.

Ángel Víctor Torres, Präsident der Kanarischen Inseln, setzt sich für den Erhalt der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona Pandemie ein – Bildquelle: Gobierno de Canarias

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