Fuerteventura: neue Corona Maßnahmen auf den Kanarischen Inseln

Fuerteventura: neue Corona Maßnahmen auf den Kanarischen Inseln
Fuerteventura: neue Corona Maßnahmen auf den Kanarischen Inseln

Die kanarische Regierung hat am 7. Januar neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie auf den Kanarischen Inseln beschlossen.

Grundlage der neuen Maßnahmen welche am 11. Januar in Kraft treten und vorerst bis einschließlich 24. Januar gelten, sind die steigenden Corona Neuinfektionen der letzten Tage. Die Kanarische Regierung führt die steigenden Infektionszahlen auf die erhöhen Kontakte während der Weihnachtstage zurück und sieht bei der steigenden Anzahl an Neuinfektionen einen dringenden Handlungsbedarf.

Kanarische Regierung beschließt am 7.1.2021 neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie
Bildquelle: Gobierno de Canarias

Die beschlossenen Maßnahmen sind vorerst für einen Zeitraum von zwei Wochen angesetzt und werden je nach epidemischer Lage angepasst oder verlängert. Dabei wird die Situation jeder einzelnen der kanarischen Inseln nach festgelegten Indikatoren wie dem Inzidenzwert, der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten und der Auslastung der Krankenhäuser bewertet und in eine Alarmstufe eingeteilt. Aus diesen Alarmstufen ergeben sich dann die Maßnahmen der einzelnen Inseln.

Aktuelle Übersicht der Kanarischen Inseln in Alarmstufen

Alarmstufe 1: Fuerteventura, La Palma und El Hierro

Alarmstufe 2: Gran Canaria, Lanzarote und La Gomera

Alarmstufe 3: Teneriffa

Neue Maßnahmen nach Alarmstufen ab dem 11. Januar

Maßnahmen der Alarmstufe 1:

  • Es gilt eine Ausgangssperre in der Zeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
  • Es gilt eine Kontaktbeschränkung auf 6 Personen in öffentlichen und privaten Räumen. Ausgenommen sind in einem Haushalt lebende Personen.
  • Gastronomiebetriebe müssen um 0:00 Uhr schließen, hier dürfen maximal 6 Personen an einem Tisch zusammen sitzen und es muss ein Mindestabstand zu Nachbartischen eingehalten werden.
  • Sportlichen Aktivitäten in Innen- und Außenbereich, bei denen der Abstand von 2 Metern nicht immer eingehalten werden kann, dürfen maximal 6 Teilnehmer inkl. Trainer umfassen.
  • Es wird empfohlen, die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmittel, insbesondere zu den Stoßzeiten zu vermeiden.

Maßnahmen der Alarmstufe 2:

  • Es gilt eine Ausgangssperre in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
  • Es gilt eine Kontaktbeschränkung auf 4 Personen in öffentlichen und privaten Räumen. Ausgenommen sind in einem Haushalt lebende Personen.
  • Gastronomiebetriebe müssen um 23:00 Uhr schließen, hier dürfen maximal 4 Personen an einem Tisch zusammen sitzen und es muss ein Mindestabstand zu Nachbartischen eingehalten werden.
  • Sportlichen Aktivitäten in Innen- und Außenbereich, bei denen der Abstand von 2 Metern nicht immer eingehalten werden kann, dürfen maximal 4 Teilnehmer inkl. Trainer umfassen.
  • Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden begrenzt und von Mitarbeitern überwacht. Für Besucher wird die Benutzung einer FFP2 Maske empfohlen.
  • Die Kapazität von öffentlichen Verkehrsmittel wird auf 50% reduziert. Es wird dazu empfohlen die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, vor allem zu Stoßzeiten zu vermeiden.

Maßnahmen der Alarmstufe 3:

  • Es gilt eine Ein- und Ausreisebeschränkung. Besucher, welche eine touristischen Unterkunft gebucht haben dürfen weiterhin einreisen.
  • Es gilt eine Ausgangssperre in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
  • In öffentlichen und privaten Räumen dürfen sich nur Personen treffen, welche in einem Haushalt leben.
  • Gastronomiebetriebe dürfen nur den Außenbereich nutzen und müssen um 22:00 Uhr schließen, hier dürfen maximal 4 Personen an einem Tisch zusammen sitzen und es muss ein Mindestabstand zu Nachbartischen eingehalten werden.
  • Sportliche Aktivitäten in geschlossenen Räumen sind verboten. Sportliche Aktivitäten im Außenbereich sind für Einzelpersonen (Individualsportarten) unter Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern erlaubt.
  • Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nicht nicht erlaubt, es gibt hier jedoch Ausnahmeregelungen.
  • Bewohner von Pflegeeinrichtungen dürfen diese nicht verlassen, auch hier gelten Ausnahmeregelungen für Besondere Fälle.
  • Die Kapazität von öffentlichen Verkehrsmittel wird auf 50% reduziert. Es wird dazu empfohlen die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, vor allem zu Stoßzeiten zu vermeiden.

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