Bußgelderhöhung für Verstoß gegen Corona Maßnahmen auf Fuerteventura

Bußgelderhöhung für Verstoß gegen Corona Maßnahmen auf Fuerteventura
Bußgelderhöhung für Verstoß gegen Corona Maßnahmen auf Fuerteventura

Die Kanarische Regierung hat am Donnerstag den 3. September auf einer Sitzung des Regierungsrats weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie beschlossen. Die Maßnahmen gelten auf allen Kanarischen Inseln, also auch auf Fuerteventura. Diese umfassen die Verschärfung von Sanktionen und Sanktionsverfahren, in Bezug auf die geltenden Corona Maßnahmen.

Die neuen Maßnahmen werden in Kraft treten, sobald der neue Gesetzestext im offiziellen kanarischen Amtsblatt (BOC) veröffentlicht ist. Dies soll voraussichtlich am Samstag den 5. September erfolgen.

Die Verschärfung und Präzisierung der Maßnahmen soll den verantwortlichen Kontrolleuren ein klares Regelwerk zur Einschätzung der Situation und endsprechender Sanktionierung an die Hand geben. Bisher gibt es eine zu allgemeine Klassifizierung der strafwürdigen Maßnahmen, diese wurden nun präzisiert.

Es geht darum die Bevölkerung zu schützen

Julio Pérez, Sprecher der Regionalen Exekutive, betonte nach Ende der Sitzung, die Regierung der Kanaren hält es für wichtig, die Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona Maßnahmen zu erhöhen. Ihr Anliegen ist es, die Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung der Corona Pandemie zu schützen. Zudem will die Regierung eine klare Botschaft an die Öffentlichkeit senden: „Die Gesundheitsnormen müssen eingehalten werden und die Personen, die sich nicht daran halten, werden empfindliche Sanktionen erwarten“ so Pérez.

Übersicht der neuen Bußgelder:

Leichte Verstöße 100 – 3.000 Euro Bußgeld

Leichte Verstöße werden mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet. Im Wiederholungsfall kann das Bußgeld bis zu 3.000 Euro betragen. Zu den leichten Verstößen zählt die Nichteinhaltung der Grundlegenden Anti Corona Maßnahmen wie zum Beispiel:

Nicht- oder falsches tragen einer Maske
Nichteinhaltung des Mindestabstands, zum Beispiel beim Rauchen in der Öffentlichkeit

Schwere Verstöße 3.001 – 60.000 Euro Bußgeld

Schwere Verstöße werden mit einem Bußgeld von 3.001- 60.000 Euro geahndet. Zu schweren Verstößen zählt unter anderem:

Der Konsum von Alkohol oder anderen Drogen in der Öffentlichkeit, in einer Gruppe von mehr als 10 Personen
Die Nichteinhaltung der verordneten häuslichen Quarantäne bei positiven Corona Befund
Die Überschreitung der zulässigen Kapazitätsgrenze im öffentlichen oder privaten Bereich von 50%
Das Öffnen von Tanzflächen
Die Nichteinhaltung des Notfallplans oder dem Protokoll gegen das Corona Virus (fehlende Abstandsmarkierungen in Geschäften etc…)

Sehr schwere Verstöße 60.001 – 600.000 Euro Bußgeld

Sehr schwere Verstöße werden mit einem Bußgeld von 60.001 – 600.000 Euro geahndet. Zu sehr schweren Verstößen zählt unter anderem:

Die Überschreitung der zulässigen Kapazitätsgrenze im öffentlichen oder privaten Bereich von 100%
Schwere Verletzungen der Präventionsmaßnahmen bei Veranstaltungen
Die Teilnahme von mehr als 200 Personen bei Veranstaltungen
Die Verweigerung, in Corona Verdachtsfällen, mit den Gesundheitsbehörden zu kooperieren

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