Kanarische Regierung kippt Beschluss – keine Maskenpflicht am Strand

Kanarische Regierung kippt Beschluss - keine Maskenpflicht am Strand
Kanarische Regierung kippt Beschluss - keine Maskenpflicht am Strand

Die Kanarische Regierung hat auf den Beschluss zur generellen Maskenpflicht der spanischen Regierung reagiert und diesen für die Kanaren und somit auch für Fuerteventura teilweise zurückgenommen.

Die spanische Regierung hatte eine neue generelle Maskenpflicht festgelegt, welche besagt, dass ab dem 31. März auch in der freien Natur und am Strand beim Sonnenbaden zu jeder Zeit ein Mund-Nasenschutz getragen werden muss.

Ausnahmen der Maskenpflicht auf den Kanaren haben Bestand

Nach einer Regierungssitzung am 31.3.2021 teilt die kanarische Regierung mit, dass die neuen spanischen Regelungen zur generellen Maskenpflicht nichts an den geltenden Ausnahmen der Kanarischen Inseln ändern. Nach Ansicht der kanarischen Regierung haben die Ausnahmen der Maskenpflicht auf den Kanarischen Inseln weiterhin Bestand.

Welche Ausnahmen gelten auf den Kanaren und Fuerteventura

Auf den Kanarischen Inseln, somit auch auf Fuerteventura, gilt die generelle Maskenpflicht, jedoch gibt es hier einige Ausnahmen:

  • an Stränden und in Schwimmbädern während des Badens und während des Verweilen an einem festen Ort (z.B. Handtuch oder Sonnenliege), sofern ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderem Personen eingehalten werden kann.
  • in der freien Natur oder auf Freiflächen außerhalb von Ballungsräumen sofern es der Zustrom von Menschen erlaubt einen Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.

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