Guardia Civil zieht betrunkenen Fahrer auf Fuerteventura aus dem Verkehr

Guardia Civil zieht betrunkenen Fahrer auf Fuerteventura aus dem Verkehr - Archivfoto
Guardia Civil zieht betrunkenen Fahrer auf Fuerteventura aus dem Verkehr - Archivfoto

Die Beamten der Guardia Civil Tráfico (Verkehrseinheit der Guardia Civil) haben auf Fuerteventura einen betrunkenen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen.

Wie die Guardia Civil mitteilt, haben Beamte der Verkehrseinheit am vergangenen Donnerstag, dem 8. April 2021 auf der FV-2, Puerto del Rosario in Richtung Morro Jable, auf Höhe von KM 24,5 ein Wohnmobil beobacht, welches anhielt und dabei einen Teil der Fahrbahn blockierte.

Die Beamten gingen auf den Fahrer zu, um den Sachverhalt zu klären und stellten dabei starken Alkoholgeruch und typisches Verhalten von Trunkenheit bei dem Fahrer des Wohnmobils fest.

Der Fahrer, ein 34 jähriger Mann, wurde von den Beamten der Guardia Civil dazu aufgefordert einen in diesem Fall gesetzlich vorgeschriebenen Atemalkoholtest durchzuführen. Der erste Test lieferte ein Ergebnis von 0,98 mg/l (Milligramm pro Liter Atemluft), bei einem zweiten Test fiel das Ergebnis mit 1,00 mg/l aus. Damit überschreitet der Fahrer den zulässigen Höchstwert von Alkohol in der Atemluft um das Dreifache. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Promillegrenzen auf Fuerteventura

In Spanien gibt es zwei Grundlagen die Alkoholkonzentration zu messen, einerseits die Atemalkoholkonzentration (bekannt als „Pusten“) welche in mg/l angegeben wird und andererseits die Blutalkoholkonzentration (Promille), welche in g/l angegeben wird. Die gemessene Alkoholkonzentration entscheidet, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt.

Bereich der Ordnungswidrigkeit:

0,25 mg/l oder 0,5 g/l ist der allgemeine Grenzwert für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A und B.

0,15 mg/l oder 0,3 g/l ist der Grenzwert für die Führerscheinklassen C1, C, D1 und D sowie Berufsfahrer mit Fahrzeugen für Passagierbeförderung mit mehr als 9 Plätzen, Nutzfahrzeuge über 3,5 T, Schulbusse und ähnliches.

0,15 mg/l oder 0,3 g/l ist auch der Grenzwert für die ersten zwei Jahre nach Erhalt des Führerscheins (Probezeit).

Das Strafmaß für eine Ordnungswidrigkeit bei Trunkenheit am Steuer ist ein Bußgeld von 500 €, im Wiederholungsfall binnen eines Jahres von 1.000€ sowie der Verlust von bis zu sechs Punkten auf dem Führerscheinkonto.

Bereich einer Straftat:

0,6 mg/l oder 1,2 g/l ist der allgemeine Grenzwert eines Straftatbestandes.

Das Strafmaß sieht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten, alternativ sechs bis zwölf Monate Bußgeldzahlung oder 31 bis 90 Tage gemeinnütziger Arbeit vor. In jedem Fall erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis von einem bis vier Jahren, der Verlust von Punkten auf dem Führerscheinkonto, sowie eine Eintragung ins Vorstrafenregister.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein