Corona Testpflicht bei Einreise auf die Kanaren auch für nationale Reisen

Corona Testpflicht bei Einreise auf die Kanaren auch für nationale Reisen
Corona Testpflicht bei Einreise auf die Kanaren auch für nationale Reisen

Nach einem Beschluss der Kanarischen Regierung gilt die Corona Testpflicht bei Einreise auf die Kanaren und somit auch für Fuerteventura ab Freitag, den 18.12.2020 auch für nationale Reisen.

Nach dem neuen Beschluss müssen Reisende aus Spanien, bei der Einreise auf die Kanarischen Inseln einen negativen Corona Test vorweisen. Die neue Reglung betrifft alle Reisenden ab 6 Jahre welche auf dem Luft oder Seeweg auf die Kanarischen Inseln einreisen und gilt ab Freitag den 18. Dezember, vorerst bis zum 10. Januar mit der Option, diese zu verlängern.

Bestimmungen zur Einreise auf die Kanaren aus Spanien

Zur Einreise aus Spanien gelten ab Freitag den 18. Dezember folgende neue Bestimmungen:

– die Vorlage eines negativen Corona Test für alle Reisenden welcher nicht älter ist als 72 Stunden

– PCR Test oder Antigen Test (bei Antigen Test muss die Spezifität über 97% und die Sensitivität über 80% liegen)

– das Testergebnis muss in spanischer Sprache vorliegen 

– das Antigen Testergebnis muss folgende Daten beinhalten:
die Daten des Labors, welches den Test vorgenommen hat
das Datum und die Urzeit der Probeentnahme
die Art des Tests (Typ, Model)
die Daten der getesteten Person (inkl. Ausweis- oder Passnummer)
das Testergebnis (bei Antigen Test unter Angabe der Spezifität und Sensitivität)

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