Kanarische Inseln verschärfen Corona Maßnahmen über Ostern

Kanarische Inseln verschärfen Corona Maßnahmen über Ostern
Kanarische Inseln verschärfen Corona Maßnahmen über Ostern

Die kanarische Regierung verschärft die Corona Maßnahmen über Ostern. Die neuen Maßnahmen beinhalten unter Anderem Reisebeschränkungen und eine vorgezogene Ausgangssperre.

Die neuen, vorübergehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie gelten zusätzlich zu den Maßnahmen der Corona Alarmstufen, treten am 26. März in Kraft und gelten bis einschließlich 9. April 2021.

Touristische Reisen sind von den neuen Maßnahmen nicht betroffen.

Übersicht der Corona Maßnahmen über Ostern auf den Kanarischen Inseln

Reisebeschränkung

  • Es gilt eine Reisebeschränkung für Personen vom spanischen Festland, hier darf nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für einem Termin beim Facharzt, zur Rückkehr an den gewöhnlichen Wohnort, zu Terminen bei Banken, Ämtern und Behörden oder in einer Notlage auf die Kanaren gereist werden.
  • Das Reisen innerhalb der Kanarischen Inseln ist im Ausnahmefall oder mit einem negativen Corona Test möglich.
  • Touristische Reisen zum Beispiel aus Deutschland auf die Kanarischen Inseln sind davon nicht betroffen. Wer eine offizielle Unterkunft gebucht hat kann auch über die Ostertage zu den allgemein geltenden Bestimmungen (Anmeldung und negativer PCR Test) auf die Kanaren Reisen.

Ausgangssperre

Im Zeitraum vom 26.3. – 9.4.2021 gelten folgende Regelungen zur Ausgangssperre:

– Corona Alarmstufe 1: 23:00 – 6:00 Uhr
– Corona Alarmstufe 2: 22:00 – 6:00 Uhr
– Corona Alarmstufe 3: 22:00 – 6:00 Uhr
– Corona Alarmstufe 4: 22:00 – 6:00 Uhr

Kontaktbeschränkung und Gastronomie

  • Treffen in privaten Haushalten sind untersagt. In einem privaten Haushalt dürfen sich nur dort lebende Personen aufhalten.
  • Für Treffen in öffentlichen Bereichen gelten folgende Regelungen:

– Corona Alarmstufe 1: maximal 4 Personen*
– Corona Alarmstufe 2: maximal 2 Personen*
– Corona Alarmstufe 3: maximal 2 Personen*
– Corona Alarmstufe 4: maximal 2 Personen*

*Die Anzahl darf überschritten werden, wenn alle Personen aus einem Haushalt stammen.

  • Gastronomiebetriebe müssen vor der nächtlichen Ausgangssperre schließen.
  • Der Verzehr von Speisen darf nur am Tisch, an einem festen Platz erfolgen.
  • In der Gastronomie gelten folgende Sonder-Regelungen zur maximalen Personenanzahl, welche an einem Tisch zusammensitzen dürfen:

– Corona Alarmstufe 1: maximal 4 Personen
– Corona Alarmstufe 2: maximal 4 Personen

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