Fuerteventura: negativer Corona PCR Test bei Einreise wird verpflichtend

Fuerteventura: negativer PCR Test bei Einreise wird verpflichtend
Fuerteventura: negativer PCR Test bei Einreise wird verpflichtend

Das spanische Gesundheitsministerium hat ein neues Gesetz erlassen indem bei der Einreise nach Spanien und somit auch auf Fuerteventura, aus ausländischen Risikogebieten, ab dem 23.11.2020 ein negativer Corona PCR Test verpflichtend wird.

Das neue Gesetzt sieht vor, dass ab dem 23. November alle Einreisenden aus ausländischen Risikogebieten einen negativen PCR Test vorweisen müssen. Die Abfrage des negativen PCR Test wird in das Gesundheitsformular aufgenommen, welches schon seit Beginn der Corona Pandemie verpflichtend für die Einreise nach Spanien ist.

Einreise nach Fuerteventura ab dem 23. November

Bei der Einreise nach Fuerteventura, aus ausländischen Risikogebieten, ab dem 23. November gelten folgende Bestimmungen:

– Es muss ein PCR Test mit negativen Ergebnis vorliegen.

– Der PCR Test darf nicht älter sein als 72 Stunden vor Einreise.

– Das Testergebnis muss im Original, in digitaler oder Schriftform vorliegen.

– Das Testergebnis muss in englischer oder spanischer Sprache vorliegen.

– Das Testergebnis muss folgende Daten beinhalten:
die Daten der getesteten Person
Ausweisnummer der getesteten Person
das Datum und Uhrzeit der Probenentnahme
die Art des Tests
die Daten des Labors, welches den Test durchgeführt hat
das Testergebnis

Das Gesundheitsformular zur Einreise nach Spanien ist über die Homepage Spain Travle Health des spanischen Gesundheitsministeriums, alternativ über entsprechende Apps verfügbar. Die Apps sind im App Store und Google Play Store erhältlich.

Bestimmungen bis zum 23. November

Ab kommenden Samstag, den 14. November wird die Vorlage eines negativen Corona Test bei Ankunft in touristischen Unterkünften (Hotels, Ferienwohnungen oder Apartmentanlagen) auf Fuerteventura verpflichtend.

Diese Bestimmungen sehen folgendes vor:

– Der Corona Test darf nicht älter sein als 72 Stunden vor Anreise.

– Es kann sowohl ein Antigen-Test als auch ein PCR-Test vorgelegt werden.

– Das Testergebnis kann sowohl in Papierform als auch in digitaler Form vorgelegt werden.

– Das Testergebnis muss folgende Daten beinhalten: 
die Daten der getesteten Person
das Datum und Uhrzeit der Probenentnahme
die Art des Tests
die Daten des Labors, welches den Test durchgeführt hat
das Testergebnis

In Ausnahmefällen darf die Unterkunft einem Gast, der ohne negativen Test anreist den Zugang gewähren, sofern dieser vor Ort umgehend einen Corona Test macht. Adressen dazu werden dem Reisenden von der Unterkunft zur verfügung gestellt. Der Gast darf seine Unterkunft in diesem Fall bis zur Vorlage des Testergebnis nur verlassen, um den Corona Test durchführen zu lassen.


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