Fuerteventura: Deutschland hebt Einstufung als Risikogebiet auf

Deutschland hebt Einstufung als Risikogebiet auf
Deutschland hebt Einstufung als Risikogebiet auf

Das Auswärtige Amt hat heute bekanntgegeben, dass die Einstufung als Risikogebiet und die Reisewarnung für Fuerteventura und die gesamten Kanarischen Inseln zum 24.10.2020 aufgehoben werden.

Ab dem 24. Oktober dürfen Reisende aus Deutschland wieder uneingeschränkt auf die Kanarischen Inseln reisen. Grundlage dieser Entscheidung der deutschen Regierung ist der 7 Tage Inzidenzwert. Dieser liegt auf den Kanarischen Insel bereits seit Anfang Oktober unter 50. Auf Fuerteventura lag die 7 Tage Inzidenz gestern, den 21. Oktober bei 23,64.

Quarantänepflicht entfällt

Mit dem Aufheben der Einstufung als Risikogebiet, entfällt für Urlauber, die ab dem 24.10.2020 nach Fuerteventura oder auf eine der anderen Kanarischen Inseln reisen die Quarantäne- und/ oder Corona-Testpflicht bei der Rückkehr nach Deutschland. Gleiches gilt für Reiserückkehrer ab dem 07.11.2020, unabhängig vom Beginn der Reise.

Einreisebestimmungen und aktuelle Maßnahmen

Bei der Einreise nach Spanien, inklusive der Kanarischen Inseln, ist die Vorlage eines Gesundheitsformulars verpflichtend. Dieses muss frühestens 48 Stunden vor Abflug online ausgefüllt und digital unterschrieben werden. Daraufhin erhält der Reisende einen QR-Code, welcher bei der Einreise vorgezeigt werden muss.

Das Gesundheitsformular ist über die Homepage Spain Travle Health des spanischen Gesundheitsministeriums in deutscher Sprache verfügbar. Alternativ dazu über entsprechende Apps im App Store und Google Play Store erhältlich.

Auf Fuerteventura gelten zur Zeit folgende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie:

Maskenpflicht: in allen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Bereichen (auch im Freien) gilt zu jeder Zeit die Maskenpflicht. 

– Beim Spazieren gehen am Strand gilt die Maskenpflicht, beim Sonnen oder Schwimmen muss keine Maske getragen werden. 
– Im Auto, wenn mehrere Personen aus verschiedenen Haushalten zusammen im Fahrzeug sitzen gilt die Maskenpflicht. 
– In Restaurants oder Cafes muss immer eine Maske getragen werden, außer beim direkten Verzehr von Getränken und Speisen.

Abstandspflicht: in allen öffentlich zugänglichen Bereichen gilt die Abstandspflicht (social distancing) von 1,5m.

Hygienepflicht: in allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen ist die Benutzung von Haut-Desinfektionsmitteln verpflichtend.

Gruppen Begrenzung: es dürfen (z.B. in Restaurants) nicht mehr als 10 Personen in einer Gruppe zusammen sitzen.

Besucherzahl Begrenzung: in allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen (Hotels, Restaurants…) ist die Besucherzahl begrenzt.

Sperrstunde für Gastgewerbe: das Gastgewerbe darf ab 23:00 keine Gäste mehr annehmen und muss um 00:00 schließen.

Nachtleben: Alle Einrichtungen des Nachlebens sind vollständig geschlossen.

Rauchverbot: es gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Bereichen wenn der Sicherheitsabstand von 2m nicht gewährleistet ist.

Maskenpflicht am Arbeitsplatz: Es gilt die Maskenpflicht in allen Bereichen des Arbeitsplatzes.

Alkoholverbot: Es gilt ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit.

1 Kommentar

  1. Das bekommt man ja glatt Hoffnungen, dass dieses Jahr Silvester auf Fuerte doch noch was wird!
    Hoffentlich machen die Hotels auch wieder auf

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