Deutschland erklärt Fuerteventura zum Corona Hochrisikogebiet

Deutschland erklärt Fuerteventura zum Corona Hochrisikogebiet
Deutschland erklärt Fuerteventura zum Corona Hochrisikogebiet

Deutschland stuft ganz Spanien inkl. der Balearen und Kanaren, somit auch Fuerteventura als Hochrisikogebiet ein. Diese Einstufung wurde am 23.12.2021 veröffentlicht und tritt am 25.12.2021 in Kraft.

Was bedeutet die Einstufung als Hochrisikogebiet für Reisende

Bei der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland müssen folgende Dinge Beachtet werden:

  • Personen ab 12 Jahren müssen vor Reiseantritt einen Impfnachweis, Genesenheitsnachweis oder negativen Corona Test vorlegen (PCR Test 72 Stunden vor Reiseantritt, Antigen Test 48 Stunden vor Reiseantritt)
  • Es besteht grundsätzliche eine Quarantänepflicht von 10 Tagen, genesene und vollständig geimpfte Personen können sich durch das Hochladen des endsprechenden Nachweis bei der Einreiseanmeldung von der Quarantänepflicht befreien. Alle anderen Personen müssen sich nach der Ankunft direkt in Quarantäne begeben. Die vorgeschriebenen Quarantänezeit von 10 Tagen kann durch einen negativen Corona Test ab dem 5. Quarantänetag frühzeitig beendet werden.
Nachweispflicht bei Rückreise aus Fuerteventura ab dem 25.12.2021

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