Deutschland erklärt Fuerteventura zum Corona Hochinzidenzgebiet

Deutschland erklärt Fuerteventura zum Corona Hochinzidenzgebiet
Deutschland erklärt Fuerteventura zum Corona Hochinzidenzgebiet

Deutschland stuft ganz Spanien inklusive der Balearen und Kanaren, somit auch Fuerteventura ab dem 27.07.2021 als Hochinzidenzgebiet ein.

Das Robert Koch Institut (RKI) hat am 23.07.2021 die Liste der aktuellen Corona Risiko- und Hochrisikogebiete veröffentlicht, dabei wird Spanien samt den Balearen und den Kanarischen Inseln als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Die Einstufung tritt am 27. Juli 2021 in Kraft.

Fuerteventura ist Hochinzidengebiet – was ist zu beachten

Die Einstufung als Hochinzidenzgebiet bringt eine offizielle Reisewarnung mit sich, dabei handelt es sich um eine Warnung und kein Reiseverbot. Das Reisen in ein Hochinzidenzgebiet ist demnach weiterhin möglich, bringt allerdings einige Umstände mit sich.

Folgendes ist bei der Reise in ein Hochinzidenzgebiet zu beachten:

  • Es gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht von 10 Tagen für Rückkehrer aus einem Hochinzidenzgebeit.
    Genesene und vollständig geimpfte Personen können sich durch das Hochladen des endsprechenden Nachweis bei der Einreiseanmeldung von der Quarantänepflicht befreien. Alle anderen Personen müssen zur Rückreise einen negativen Corona Test vorlegen und sich nach der Ankunft direkt in Quarantäne begeben. Die vorgeschriebenen Quarantänezeit von 10 Tagen kann durch einen negativen PCR Test ab dem 5. Quarantänetag frühzeitig beendet werden.
  • Es sollte vor Reisebeginn mit der Reisekrankenversicherung geklärt werden, ob diese eventuell anfallende Kosten bei einer Reise in ein Hochinzidenzgebiet übernimmt.

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