Neue Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften auf Fuerteventura

Neue Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften auf Fuerteventura
Neue Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften auf Fuerteventura

Ab dem 11.5.2021 gelten in Spanien und somit auch auf Fuerteventura neue Verkehrsregeln im Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften.

Die Generaldirektion für Verkehr hat die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb von geschlossenen Ortschaften von 50 km/h auf 30 Stundenkilometer angepasst. Dazu gibt es noch einige Sonderregelungen, zum Beispiel für zweispurige Straßen pro Fahrtrichtung und kleine Straßen mit nur einer Fahrspur.

Neue Regelungen zur Höchstgeschwindigkeit im Detail

Straßen mit einer Fahrspur pro Fahrtrichtung NEU 30 km/h
Auf Straßen innerhalb einer Ortschaft mit einer Fahrspur pro Fahrtrichtung gilt ab dem 11.5.2021 eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (vorher 50 km/h).


Straßen mit zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung 50 km/h
Auf Straßen innerhalb einer Ortschaft mit zwei Fahrspuren (oder mehr) pro Fahrtrichtung gilt ab dem 11.5.2021 weiterhin ein Tempolimit von 50 km/h.


Straßen mit einer Fahrspur ohne erhobenen Bürgersteig NEU 20 km/h
Auf kleinen Straßen innerhalb einer Ortschaft, welche nur über eine Fahrbahn und keinen separaten Gehweg verfügen, gilt ab dem 11.5.2021 eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h (vorher 50 km/h).

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