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Deutschland ändert Einreisebedingungen – Corona Testpflicht vor Abflug

Deutschland ändert Einreisebedingungen - Corona Testpflicht vor Einreise

Deutschland ändert Einreisebedingungen - Corona Testpflicht vor Einreise

Ab Dienstag den 30. März 2021 ist für das Einreisen nach Deutschland per Flugzeug ein negativer Corona Test verpflichtend.
Dieses betrifft auch Urlauber, die sich nach dem 30.3. auf Fuerteventura befinden.

Die deutsche Bundesregierung hat die Einreiseverordnung im Bezug auf Flugreisen geändert. Ab Dienstag den 30. März 2021 dürfen nur noch Passagiere mit negativen Corona Test nach Deutschland einreisen, unabhängig davon, ob diese sich in einem „normalen“ Risikogebiet oder einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben.

Der Corona Test muss vor dem Abflug nach Deutschland (maximal 48 Stunden vor Abflug) auf eigene Kosten des Reisenden durchgeführt werden und bereits am Abflughafen vorgelegt werden. Die Kontrolle über das vorliegen eines geeigneten Corona Testergebnis obliegt den Fluggesellschaften, so dass ein Passagier ohne negatives Testergebnis nicht befördert werden kann.
Bei der Ankunft in Deutschland kann das Corona Testergebnis erneut kontrolliert werden.

Bestimmungen zur Corona Testpflicht bei Einreise nach Deutschland ab dem 30. März 2021

Diese Bestimmungen gelten für die Corona Testpflicht zur Einreise nach Deutschland für alle Flugreisenden ab dem 30.03.2021:

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