Ab Dienstag den 30. März 2021 ist für das Einreisen nach Deutschland per Flugzeug ein negativer Corona Test verpflichtend.
Dieses betrifft auch Urlauber, die sich nach dem 30.3. auf Fuerteventura befinden.
Die deutsche Bundesregierung hat die Einreiseverordnung im Bezug auf Flugreisen geändert. Ab Dienstag den 30. März 2021 dürfen nur noch Passagiere mit negativen Corona Test nach Deutschland einreisen, unabhängig davon, ob diese sich in einem „normalen“ Risikogebiet oder einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben.
Der Corona Test muss vor dem Abflug nach Deutschland (maximal 48 Stunden vor Abflug) auf eigene Kosten des Reisenden durchgeführt werden und bereits am Abflughafen vorgelegt werden. Die Kontrolle über das vorliegen eines geeigneten Corona Testergebnis obliegt den Fluggesellschaften, so dass ein Passagier ohne negatives Testergebnis nicht befördert werden kann.
Bei der Ankunft in Deutschland kann das Corona Testergebnis erneut kontrolliert werden.
Bestimmungen zur Corona Testpflicht bei Einreise nach Deutschland ab dem 30. März 2021
Diese Bestimmungen gelten für die Corona Testpflicht zur Einreise nach Deutschland für alle Flugreisenden ab dem 30.03.2021:
- Die Corona Testpflicht gilt für alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr
- Der Corona Test darf nicht älter als 48 Stunden (vor Abflug) sein
- Es kann ein Antigen-Test oder ein PCR-Test vorgelegt werden
- Das Testergebnis kann in Papierform oder in digitaler Form (in deutsch, englisch oder französisch) vorgelegt werden
- Das Testergebnis muss folgende Daten beinhalten:
– die Daten der getesteten Person inkl. Ausweisnummer
– das Datum und die Uhrzeit der Probeentnahme
– die Art des Tests (bei Antigen-Test auch der Hersteller/die Marke)
– die Daten des Labors, welches den Test durchgeführt hat
– das Testergebnis