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Was wenn Fuerteventura zum Risikogebiet wird?

Was tun wenn Fuerteventura zum Risikogebiet wird

Was tun wenn Fuerteventura zum Risikogebiet wird

Das Auswärtige Amt hat Mitte August das spanische Festland und die Balearen als Corona Risikogebiet eingestuft und eine Reisewarnung ausgesprochen. Als Ausnahme gelten die Kanarischen Inseln, darunter auch Fuerteventura. Als Grundlage der Reisewarnung gilt zu einem hohen Maß der 7 Tage Inzidenzwert. Dieser Wert gibt an, wie viele Menschen sich auf 100.000 Einwohner in 7 Tagen mit dem Coronavirus infiziert haben und darf den Wert 50 nicht überschreiten.

Doch auch die Corona Fallzahlen der Kanarischen Inseln steigt täglich rasant. Am 22.08.2020 lag der 7 Tage Inzidenzwert der Kanarischen Inseln bei 44,58. Somit ist die Gefahr, dass auch Fuerteventura und die anderen Kanarischen Inseln zum Corona Risikogebiet werden durchaus real.

Was bedeutet eine Reisewarnung für mich als Urlauber?

Als erstes vorweg, eine Reisewarnung ist eine Warnung, kein Verbot. Urlauber die am Urlaubsort von der Reisewarnung überrascht werden, können Ihren Urlaub wie geplant fortsetzten. Urlauber sollten sich aber in jedem Fall regelmäßig beim Reiseveranstalter über mögliche Änderungen informieren.
Es steht Urlaubern frei, eine geplante Reise anzutreten, sofern das Urlaubsland keine Einreisebeschränkung erlassen hat. Auch hier ist eine umgehende Abstimmung mit dem Reiseveranstalter zu empfehlen. Der Reiseantritt erfolgt auf eigenes Risiko, denn das Auswärtige Amt hat nach dem letzten Lockdown angekündigt, keine weitere Rückholaktion mehr vorzunehmen. Das bedeutet, wenn sich die Situation in Deutschland und oder im Urlaubsland verschlechtert und deswegen Flüge ausfallen, ist es fraglich wie und wann die Urlauber nach Hause kommen.

Muss ich mich auf Corona testen lassen?

Seit dem 8. August unterliegen Reiserückkehrer aus Risikogebieten einer Corona Testpflicht. Der Test kann im Urlaubsland gemacht werden, darf aber nicht älter als 48 Stunden sein. Alternativ kann der Test kostenfrei bei Ankunft direkt am Flughafen oder binnen 72 Stunden nach Einreise beim Arzt gemacht werden. Bis zum vorliegen der Ergebnisse müssen sich Reiserückkehrer in häusliche Quarantäne begeben. Bei Verstoß gegen die Testung können empfindliche Bußgelder erhoben werden.

Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung

Wer trotz bestehender Reisewarnung in ein Corona Risikogebiet reist hat im Zweifel keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung für den Zeitraum der häuslichen Quarantäne. Wenn das Urlaubsland erst zum Risikogebiet wird, wenn der Urlaub bereits begonnen hat, steht dem Arbeitnehmer die Fortzahlung des Lohns auch während der Quarantänezeit zu.

Ist bei Pauschalreisen kostenlose Stornierung möglich?

Pauschalurlauber sollten sich im Falle einer Einstufung als Risikogebiet ihres Reiseziels sofort mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzten. Reiseveranstalter haben im Falle einer Reisewarnung verschiedene Möglichkeiten, welche den Kunden mitgeteilt werden. Urlauber können aufgefordert werden, Ihre Pauschalreise vorzeitig zu beenden, wenn der Flugbetrieb zu dem Reiseziel eingestellt wird. Urlauber die Ihre Reise noch nicht angetreten haben, können Ihre Pauschalreise kostenlos auf andere Ziele umbuchen. In diesem Fall werden eventuell nicht erbrachte Leistungen, wie zum Beispiel Sitzplatzkosten, erstattet.

Urlauber von Pauschalreisen haben grundsätzlich das Recht Ihre, Pauschalreise zu stornieren, wenn an Ihrem Bestimmungsort unvermeidbare und oder außergewöhnliche Umstände auftreten, die eine Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen.

Kein Recht auf Erstattung bei Individualreisen

Individualurlauber haben Ihren Flug, Mietwagen und die Unterkunft separat bei unterschiedlichen Anbietern gebucht und somit gelten hier die Stornobedingungen der einzelnen Anbieter. Es besteht kein Recht auf kostenfreie Stornierung oder Rückzahlung der gebuchten Individualleistungen.

Gilt meine Reiseversicherung in Risikogebieten?

Wer in ein Corona Risikogebiet reist, sollte sich vorher bei seiner Auslandsreiseversicherung informieren, ob der Versicherungsschutz auch bei Reisen in ein Risikogebiet besteht. Je nach Vertrag, können Versicherungen im Falle einer Reisewarnung oder einer Pandemie Leistungen ausschließen.

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