Maskenpflicht auf Fuerteventura

Fuerteventura verschärft Maskenpflicht
Fuerteventura verschärft Maskenpflicht

Die Maskenpflicht auf den Kanaren und damit auch auf Fuerteventura ist erweitert worden. Die Kanarische Regierung reagiert damit auf die europaweit steigenden Zahlen von Corona-Fällen und passt die Maskenpflicht dementsprechend an.

Julio Pérez (Partei PSOE) gab einige Änderungen bekannt:

– Im Inneren von öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Gebäuden, muss immer eine Maske getragen werden, auch wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.

– In Restaurants und Bars muss immer eine Maske getragen werden, außer beim direkten Verzehr von Getränken und Speisen.

– In Restaurants und Bars dürfen nur noch maximal 10 Personen zusammen an einem Tisch oder einer Tischgruppe sitzen.

– Es gilt ein Alkoholverbot auf allen öffentlichen Straßen.

Empfehlung für private Treffen auf Fuerteventura

Zu den verpflichtenden Änderungen gilt, laut Pérez, eine Empfehlung für private Treffen.
Diese besagt, dass Personen die nicht im selben Haushalt leben, auch bei privaten Treffen eine Maske tragen sollten. Vor dem Hintergrund, dass gerade große Familienfeiern ein hohes Übertragungsrisiko für das Covid 19 Virus bieten, würde dies dazu beitragen, die Corona Pandemie einzudämmen.

Bestimmungen der Maskenpflicht im Freien

Bei der Maskenpflicht im Freien gibt es keine Änderungen. Hier gilt: Es muss nur dann eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dieses Reglung gilt zur Zeit an allen Orten die sich unter freiem Himmel befinden, also auch für den Strand, Strandbars sowie Außenbereiche von Restaurants und Cafés.

Verstärkte Kontrollen und Bußgelder

Die Umsetzung der erweiterten Maskenpflicht soll in den nächsten Tagen mit verstärkten Kontrollen überwacht werden. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen wird ein Bußgeld von mindestens 100 Euro erhoben.

Betreiber haften für Verstöße

Für die Durchsetzung und Einhaltung der Maskenpflicht auf Fuerteventura innerhalb von Gebäuden, ist der jeweilige Betreiber verantwortlich. Dieser muss zum Beispiel Hinweisschilder und Markierungen zur Abstands-Regelung anbringen und darauf achten, dass die Maskenpflicht von allen eingehalten wird. Andernfalls würde der Betreiber mit einem Bußgeld belegt, nicht die Person, die gegen die Maskenpflicht verstößt.

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