Fuerteventura: Änderungen bei den Maßnahmen der Corona Alarmstufen

Fuerteventura: Änderungen bei den Maßnahem der Corona Alarmstufen
Fuerteventura: Änderungen bei den Maßnahem der Corona Alarmstufen

Die Kanarische Regierung hat die Corona Alarmstufen neu bewertet und Änderungen der Maßnahmen der einzelnen Alarmstufen beschlossen.

Bei den Corona Alarmstufen gab es eine Änderung für die Insel Lanzarote, die Alarmstufe wurde hier von 4 auf 3 angepasst. Die restlichen Inseln verbleiben auf ihrer aktuellen Corona Alarmstufe.

Die Corona Alarmstufen für El Hierro, Fuerteventura, Gran Canaria, La Gomera und La Palma gelten bis zum 4. März, für Teneriffa bis zum 7. März und für Lanzarote bleibt die aktuelle Corona Alarmstufe bis zum 8. März gültig.

Aktuelle Übersicht der Corona Alarmstufen

Alarmstufe 1: El Hierro*, Fuerteventura*, La Gomera* und La Palma* 

Alarmstufe 2: Gran Canaria* und Teneriffa**

Alarmstufe 3: Lanzarote***

Alarmstufe 4: –

* Corona Alarmstufe gültig bis zum 4. März
** Corona Alarmstufe gültig bis zum 7. März
*** Corona Alarmstufe gültig bis zum 8. März

Aktuelle Übersicht der Corona Alarmstufen der Kanarischen Inseln – Bildquelle: Gobierno de Canarias

Änderungen der Maßnahmen der Corona Alarmstufen

Zu der Neubewertung der Corona Alarmstufen hat die Kanarische Regierung auch die Maßnahmen der einzelnen Corona Alarmstufen angepasst. So gilt zum Beispiel bei der Alarmstufe 1, in welcher sich Fuerteventura zur Zeit befindet wieder eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr.

Hier finden Sie einen Auszug der wichtigsten Maßnahmen, aufgeteilt in die einzelnen Corona Alarmstufen im Überblick:

Aktuelle Maßnahmen in Corona Alarmstufe 1

  • Es gilt eine Ausgangssperre in der Zeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr. In diesem Zeit ist der Aufenthalt im Freien nur für wesentliche Tätigkeiten erlaubt. Die wesentlichen Tätigkeiten umfassen:
    – den Kauf von Arzneimitteln und lebensnotwendigen Gütern 
    – den Besuch von Ärzten oder Krankenhäusern
    – den Besuch von Tierärzten oder Tierkliniken im Falle eines medizinischen Notfalls
    – den Hin- und Rückweg Weg zur Arbeit, zu institutioneller oder gesetzlicher Verpflichtungen
    – die Betreuung von Minderjährigen, älteren Menschen sowie Pflegebedürftigen Personen
    – Notfälle aller Art
  • Es gilt eine Kontaktbeschränkung auf 10 Personen in öffentlichen und privaten Räumen. Ausgenommen sind in einem Haushalt lebende Personen.
  • Gastronomiebetriebe müssen um 0:00 Uhr schließen, hier dürfen auf Terrassen maximal 10 Personen an einem Tisch zusammen sitzen, in Innenräumen ist die Tischbelegung auf 6 Personen und an der Bar auf maximal 4 Personen begrenzt. Zudem muss ein Mindestabstand von 2 Metern zu Nachbartischen eingehalten werden. 
  • Es wird empfohlen, die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmittel, insbesondere zu den Stoßzeiten zu vermeiden.

Aktuelle Maßnahmen in Corona Alarmstufe 2

  • Es gilt eine Ausgangssperre in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr. In diesem Zeit ist der Aufenthalt im Freien nur für wesentliche Tätigkeiten erlaubt. Die wesentlichen Tätigkeiten sind in der Alarmstufe 1 näher beschrieben.
  • Es gilt eine Kontaktbeschränkung auf 6 Personen in öffentlichen und privaten Räumen. Ausgenommen sind in einem Haushalt lebende Personen.
  • Gastronomiebetriebe müssen um 23:00 Uhr schließen, hier dürfen auf Terrassen maximal 6 Personen an einem Tisch zusammen sitzen in Innenräumen ist die Tischbelegung auf 4 Personen und an der Bar auf maximal 2 Personen begrenzt. Zudem muss ein Mindestabstand von 2 Metern zu Nachbartischen eingehalten werden. 
  • Sportlichen Aktivitäten in Innenbereich muss jederzeit ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Es sind maximal 6 Teilnehmer inkl. Trainer zugelassen.
  • Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden begrenzt und von Mitarbeitern überwacht. Für Besucher wird die Benutzung einer FFP2 Maske empfohlen.
  • Die Kapazität von öffentlichen Verkehrsmittel wird auf 50% reduziert. Es wird dazu empfohlen die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, vor allem zu Stoßzeiten zu vermeiden.

Aktuelle Maßnahmen in Corona Alarmstufe 3

  • Es gilt eine Ein- und Ausreisebeschränkung. Besucher dürfen nur mit wichtigem Grund Ein- und Ausreisen. Besucher, welche eine touristischen Unterkunft gebucht haben dürfen weiterhin einreisen.
  • Es gilt eine Ausgangssperre in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. In diesem Zeit ist der Aufenthalt im Freien nur für wesentliche Tätigkeiten erlaubt. Die wesentlichen Tätigkeiten sind in der Corona Alarmstufe 1 näher beschrieben.
  • In öffentlichen und privaten Räumen dürfen sich nur 4 Personen treffen.
  • Gastronomiebetriebe dürfen nur den Außenbereich nutzen und müssen um 22:00 Uhr schließen, hier dürfen maximal 4 Personen an einem Tisch zusammen sitzen und es muss ein Mindestabstand zu Nachbartischen eingehalten werden.
  • Sportliche Aktivitäten in geschlossenen Räumen sind verboten. Sportliche Aktivitäten im Außenbereich sind für Einzelpersonen (Individualsportarten) unter Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern erlaubt.
  • Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nicht erlaubt, es gibt hier jedoch Ausnahmeregelungen.  
  • Bewohner von Pflegeeinrichtungen dürfen diese nicht verlassen, auch hier gelten Ausnahmeregelungen für Besondere Fälle.
  • Die Kapazität von öffentlichen Verkehrsmittel wird auf 50% reduziert. Es wird dazu empfohlen die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, vor allem zu Stoßzeiten zu vermeiden.

Aktuelle Maßnahmen in Corona Alarmstufe 4

  • Es gilt eine Ein- und Ausreisebeschränkung. Besucher dürfen nur mit wichtigem Grund Ein- und Ausreisen. Besucher, welche eine touristischen Unterkunft gebucht haben dürfen weiterhin einreisen.
  • Es gilt eine Ausgangssperre in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. In diesem Zeit ist der Aufenthalt im Freien nur für wesentliche Tätigkeiten erlaubt. Die wesentlichen Tätigkeiten sind in der Corona Alarmstufe 1 näher beschrieben.
  • Um 18 Uhr müssen alle wirtschaftlichen Aktivitäten schließen. Es bleiben nur noch wichtige Geschäfte wie zum Beispiel Apotheken geöffnet.
  • In öffentlichen und privaten Räumen dürfen sich nur 2 Personen treffen.
  • Gastronomiebetriebe dürfen nur den Außenbereich nutzen und müssen um 18:00 Uhr schließen, hier dürfen maximal 4 Personen an einem Tisch zusammen sitzen und es muss ein Mindestabstand zu Nachbartischen eingehalten werden. Lieferdienste dürfen bis 22 Uhr arbeiten.
  • Sportliche Aktivitäten in geschlossenen Räumen sind verboten. Sportliche Aktivitäten im Außenbereich sind für Einzelpersonen (Individualsportarten) unter Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern erlaubt.
  • Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nicht erlaubt, es gibt hier jedoch Ausnahmeregelungen.  
  • Bewohner von Pflegeeinrichtungen dürfen diese nicht verlassen, auch hier gelten Ausnahmeregelungen für Besondere Fälle.
  • Die Kapazität von öffentlichen Verkehrsmittel wird auf 50% reduziert. Es wird dazu empfohlen die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, vor allem zu Stoßzeiten zu vermeiden.

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