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Corona Testpflicht auf Fuerteventura: welche Bestimmungen gelten

Corona Testpflicht auf Fuerteventura - welche Bestimmungen gelten

Corona Testpflicht auf Fuerteventura - welche Bestimmungen gelten

Das Gesetz zur Vorlage eines negativen Corona Test auf Fuerteventura und den gesamten Kanarischen Inseln wurde am 30. Oktober verabschiedet und am 31. Oktober im offiziellen kanarischen Amtsblatt (BOC) veröffentlicht.

Das neue Gesetzt sieht vor, das alle Urlauber über dem sechsten Lebensjahr, ab dem 16. November nur noch gegen Vorlage eines negativen Corona Tests in einer offiziellen, touristischen Unterkunft zum Beispiel in einem Hotel, einer Ferienwohnung oder einer Apartmentanlage einchecken dürfen.

Die Überprüfung des negativen Corona Tests führen die Mitarbeiter der Unterkunft vor Ort durch. Wenn kein negativer Corona Test vorhanden ist, dürfen die touristischen Unterkünfte den Reisenden nicht aufnehmen, müssen diesem jedoch qualifizierte Stellen nennen, wo der Reisende einen Corona Test durchführen kann. In dem Fall, dass der Reisende sich kooperativ zeigt, indem dieser zum Beispiel einen Termin zum Corona Test vereinbart, darf die Unterkunft den Reisenden bis zum Corona Test beherbergen. Der Reisende darf sein Zimmer in dieser Zeit nur verlassen um den Corona Test durchzuführen.

Einwohner der Kanarischen Inseln oder Urlauber, die sich länger als 15 Tage dauerhaft auf den Kanarischen Inseln aufhalten, benötigen keinen Corona Test. Diese müssen selbsterklärend versichern, dass sich sich in den letzten 15 Tagen dauerhaft auf den Kanarischen Inseln aufgehalten haben und keinerlei Symptome einer Corona Virus Erkrankung aufwiesen.

Weitere Bestimmungen zum Corona Test im Überblick

– Der Corona Test darf nicht älter sein als 72 Stunden vor Anreise.

– Es kann sowohl ein Antigen-Test als auch ein PCR-Test vorgelegt werden.

– Das Testergebnis kann sowohl in Papierform als auch in digitaler Form vorgelegt werden.

– Das Testergebnis muss folgende Daten beinhalten:
die Daten der getesteten Person
das Datum und Uhrzeit der Probenentnahme
die Art des Tests
die Daten des Labors, welches den Test durchgeführt hat
das Testergebnis

– Die Kosten für den Corona Test müssen in jedem Fall vom Reisenden getragen werden.

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